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Leistungsbechreibung

Umfang der Prüfung

Die Prüfung erfolgt als rein zerstörungsfreie Sicht- und Funktionsprüfung im Rahmen der mobilen Beratung. Es werden keine Bauteile demontiert oder zerlegt. Die Beurteilung basiert auf der aktuellen Fachkenntnis des Prüfers, den zum Zeitpunkt der Prüfung erkennbaren Mängeln, akustischen Auffälligkeiten sowie Daten der elektronischen Fehlerdiagnose.

 

Haftungsbegrenzung

Eine Haftung für versteckte Mängel, die zum Zeitpunkt der Prüfung technisch nicht feststellbar waren (z.B. innerer Verschleiß von Antriebskomponenten ohne externe Erkennungsmerkmale) ist ausgeschlossen. Der Prüfer übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die zukünftige Mängelfreiheit oder die tatsächliche Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs.

 

Rechtlicher Status der Prüfung

Diese Kaufbegleitung stellt eine rein technische Hilfestellung dar. Sie ersetzt weder ein amtliches Sachverständigengutachten noch eine juristische Beratung. Schadensersatzansprüche sind auf Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

 

Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung

Der erstellte Prüfbericht stellt ausschließlich den technischen Zustand des Fahrzeugs zum exakten Zeitpunkt der Besichtigung dar. Aufgrund des natürlichen Ablaufs technischer Bauteile können Defekte jederzeit und ohne Vorankündigung auftreten. Eine Haftung für Mängel, die nach der Besichtigung oder nach Übergabe des Fahrzeugs durch den Verkäufer entstehen, ist ausgeschlossen.

 

Grenzen der Manipulationsprüfung

Die Prüfung auf Kilometerlaufleistung/Meilenlaufleistung und Unfallfreiheit erfolgt nach bestem Wissen durch Abgleich der Steuergeräte und Sichtprüfung der Karosserie und Antriebskomponente. Da moderne Manipulationen (z.B. Softwarebasierte Tacho-Manipulation über professionelle Hardware) oder fachgerechte Instandsetzungsarbeiten von Rahmenschäden (Austausch Kombiinstrument) teilweise spurlos erfolgen können, kann keine Garantie auf die Fahrzeughistorie oder die vollständige Unfallfreiheit übernommen werden.

 

Einschränkungen der Prüfbedingungen

Sollten einzelne Prüfpunkte aufgrund der Gegebenheiten vor Ort (z.B. nicht angehobenes Fahrzeug, verweigerte Probefahrt durch Käufer/Verkäufer, schlechte Witterungsverhältnisse oder mangelnde Beleuchtung) nicht oder nur eingeschränkt durchführbar sein, wird dies im Protokoll vermerkt. Für Mängel in diesen nicht prüfbaren Bereichen wird keine Haftung übernommen.

 

Grenzen bei verdeckten Mängeln und Manipulationen durch Dritte

Es wird keine Haftung für Mängel übernommen, die durch den Einsatz von chemischen Hilfsmitteln (Viskositätsverbesserer, Kühlerdicht, etc.) oder durch versteckte, nicht fachgerecht durchgeführte Reparaturen vom Verkäufer gezielt verborgen wurden und erst nach längerer Fahrt auftreten. Ebenso kann nicht nachvollzogen werden, ob der Ereignisspeicher vor Besichtigung gelöscht wurde. Es können nur während der Besichtigung anliegende Ereignisse bewertet werden. Versteckte Karosserieschäden (z.B. Korrosion unter Verkleidungen) können nicht beurteilt werden.

Verschleißteile

Verschleißteile stellen keinen Mangel dar. Die Prüfung von Verschleißteilen (Reifen, Bremsen, Leuchtmittel, etc.) erfolgt nach dem Zustand, welcher während der Besichtigung herrscht. Ein Ausfall dieser Teile, auch kurz nach dem Kauf, ist kein Mangel im Sinne einer Gewährleistung und ist auch keine fehlerhafte Beurteilung des Fahrzeugs, sondern normaler technischer Verschleiß.

 

Prüfung von Fremdteilen, Modifikationen, Tuning und Software

Die Prüfung bezieht sich auf den optischen und technischen Zustand im Hinblick auf Funktion und Sicherheit. Die Zulässigkeit und Zuverlässigkeit von Anbauteilen (Felgen, Distanzscheiben, etc.)  werden nur oberflächlich geprüft. Softwareanpassungen (z.B. Chip-Tuning und Codierungen) werden nicht explizit geprüft und könnten ein Erlöschen der ABE zur Folge haben. Die Vollständigkeit der ABE oder die Korrektheit von Eintragungen in den Fahrzeugpapieren kann nicht garantiert werden.

 

Angaben zur Schadenshöhe

Sämtliche Kosteneinschätzungen und Kostenvoranschläge sind absolut unverbindliche Kalkulationshilfen auf Basis von Durchschnittswerten und Erfahrungswerten. Es gibt keine Garantie auf die genannten Kosten bei einer Reparatur.

 

Probefahrt

Eine Probefahrt erfolgt nur bei vorhandener Zulassung, Verkehrssicherheit und Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Der Prüfer führt keine Probefahrt als Fahrer durch. Eine Beurteilung von Fahrgeräuschen erfolgt ausschließlich als Beifahrer oder während der Standprüfung.

 

Hybrid- und Elektrofahrzeuge

Bei Fahrzeugen mit HV- und MV-Systemen bezieht sich die Prüfung lediglich auf die über die On-Board-Diagnose auslesbaren Daten. Eine physikalische Prüfung der Batteriekapazität und Restenergiegehalt oder des internen Zustands der Akkuzellen ist im Rahmen der mobilen Beratung nicht möglich.

 

Haftung für Leib, Leben und Gesundheit

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Prüfers beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

Zahlungsbedingungen und Widerrufsrecht

Das vereinbarte Honorar ist unmittelbar nach Abschluss der Besichtigung vor Ort entweder sofort in bar oder, nach vorheriger Absprache, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung zur Zahlung fällig. Da der Prüfer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sofort mit der Dienstleistung beginnt, verzichtet der Kunde mit der Unterschrift auf ein etwaiges 14-Tägiges Widerrufsrecht für die bereits erbrachte Dienstleistung.

 

Verkaufsverhandlungen und Marktwertanalyse

Der Prüfer nimmt nicht aktiv an den Preisverhandlungen mit dem Verkäufer teil. Die bereitgestellte Marktwertanalyse dient als unverbindliche Argumentationshilfe für den Auftraggeber. Die finale Entscheidung über den Kauf und die Preisgestaltung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

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